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Aufgrund langjähriger Erfahrung und stetiger Weiterbildung sind wir immer bemüht Gutachten neutral, ausgewogen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gemäß zu erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson ein Gutachten in Auftrag geben?

Eine Privatperson kann selbstverständlich ein Gutachten in Auftrag gegen.In der Regel sollte eine Beauftragung zu einem Gutachten zuvor aber mit dem Rechtsbeistand besprochen werden. 

Das Ergebnis eines Gutachtens hängt aber nicht davon ab welche Partei das Gutachten in Auftrag gibt, sondern es ist stets neutral und objektiv.

Wann werden Gutachten erforderlich?

In der Regel werden Gutachten nur erforderlich im Rahmen eines Rechtsstreites. Wenn Sie zum Beispiel einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde oder der erteilte GdB aus ihrer Sicht zu niedrig ist, gehen sie in Widerspruch. Wird der Widerspruch abgelehnt bleibt Ihnen nur der Weg zum Sozialgericht. Von Sozialgerichten werden Gutachten in Auftrag gegeben wenn die Richterin es für notwendig erachtet. Sie haben die Möglichkeit darüber hinaus ebenfalls ein Gutachten einzubringen. 

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach dem Zeitaufwand für Aktenstudium Untersuchung Erstellung des Gutachtens. Dr. Braun rechnet nach den jeweiligen Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab. Die Vergütungssätze sind öffentlich einsehbar. Aktuell für einfache Fragestellungen Neurologie € 98, kausale Fragen oder Psychiatrie € 131 pro Stunde.

Für welche Fragestellungen ist ein neurologisches Gutachten sinnvoll?

Ein neurologisches Gutachten dient der Beantwortung der Frage der Erwerbsfähigkeit im Rentenstreit, des Grades der Behinderung, etwaige Unfallfolgen nach Verletzungen am Gehirn oder der Nerven. Ein psychiatrisches Gutachten beantwort Fragen nach Unfallfolgen nach einem Trauma, der Eignung der beruflichen Fähigkeit bei psychischen Vorerkrankungen, des Vorliegens von Geschäftsfähigkeit und vielen anderen Fragestellungen.   

Was sind die häufigsten Krankheiten die begutachtet werden?

Die häufigsten Krankheitsbilder betreffen das neurologische und psychiatrische Fachgebiet gleichermaßen. In Bezug auf Erwerbstätigkeit chronische Schmerzen in Kombination mit depressiven Störungen.

Bei psychischen Traumafolgen ist eine posttraumatische Belastungsstörung zu bewerten, aktuell auch Symptome die als Postcovidsyndrom diskutiert werden.